Kann ich die private Kinderbetreuung von der Steuer absetzen?

Ja, private Kinder­be­treu­ung, wie die Anstel­lung einer Nanny oder eines Kinder­mäd­chens, ist steu­er­lich absetz­bar. Dazu zählen auch die Kosten für die Bear­bei­tungs­ge­bühr oder Vermitt­lungs­ge­bühr einer Nanny Agen­tur, wenn Sie für die Suche einen Profi beauftragen.

Bis 2024 konnte man bis zu 4.000 Euro pro Jahr je Kind als Sonder­aus­ga­ben geltend machen. Ab 2025 steigt dieser Betrag auf 4.800 Euro — es lassen sich so für

Kinder­be­treu­ungs­kos­ten pro Kind 4.800 Euro als Sonder­aus­ga­ben von der Steuer absetzen.
Rele­vant sind hier Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren.
Um die Kosten beim Finanz­amt einrei­chen zu können, benö­ti­gen Sie Rech­nun­gen bzw. Belege.

Mehr Infos zur steu­er­li­chen Absetz­bar­keit von Kinderbetreuung
https://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/

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