
Ja, private Kinderbetreuung, wie die Anstellung einer Nanny oder eines Kindermädchens, ist steuerlich absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für die Bearbeitungsgebühr oder Vermittlungsgebühr einer Nanny Agentur, wenn Sie für die Suche einen Profi beauftragen.
Bis 2024 konnte man bis zu 4.000 Euro pro Jahr je Kind als Sonderausgaben geltend machen. Ab 2025 steigt dieser Betrag auf 4.800 Euro — es lassen sich so für
Kinderbetreuungskosten pro Kind 4.800 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Relevant sind hier Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren.
Um die Kosten beim Finanzamt einreichen zu können, benötigen Sie Rechnungen bzw. Belege.
Mehr Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung
https://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/
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