Wir sind quitt Nanny anstellen Nanny Agentur

Die neue Nanny ist gefun­den, alle freuen sich auf den Start. Damit sind Sie als zukünf­ti­ger Arbeit­geber verant­wort­lich für die Anmel­dung und Versi­che­rung der Nanny sowie für die pünkt­li­che Lohn­zah­lung. Wem das zu viel Aufwand ist, der kann sich jetzt an unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­ner „quitt“ wenden. Quitt über­nimmt für Sie alle gesetz­li­chen Aufga­ben und sorgt für eine korrekte Anstel­lung, Versi­che­rung und profes­sio­nelle Verwal­tung Ihrer Nanny.

Hier sind 4 Punkte, die Sie als priva­ter Arbeit­geber dennoch unbe­dingt wissen sollten:

  1. Arbeits­ver­trag schließen.
    Auch im priva­ten Bereich ist ein Arbeits­ver­trag das Herz­stück des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Er ist gesetz­lich zwar nicht zwin­gend, aber es wird so ein recht­li­cher Rahmen geschaf­fen für Arbeits­zeit, Urlaub und Gehalt.
    Tipp: N4YK Nanny4yourkid stellt Ihnen Muster­ar­beits­ver­träge zur Verfü­gung, die bereits auf den Bedarf priva­ter Arbeit­geber abge­stimmt sind.
  1. Anmel­dung und Versicherungspflicht.
    Wenn Sie eine Nanny in Teil- oder Voll­zeit beschäf­ti­gen, müssen Sie sie bei Kranken­kasse, Sozi­al­ver­si­che­rung, Finanz­amt, etc. anmel­den. In vielen Fällen über­nimmt das der Steuer­berater der Fami­lie. Er meldet die Nanny an und kümmert sich einmal monat­lich um die Lohn­ab­rech­nung. Melden Sie unbe­dingt alle haus­halts­na­hen Tätig­kei­ten (auch Mini­jobs) an – sonst riskie­ren Sie Bußgel­der und sind nicht versichert.
    Tipp: Wenn Ihnen der admi­nis­tra­tive Aufwand zu groß ist, über­las­sen Sie Anmel­dung und Anstel­lung unse­rem Koope­ra­ti­ons­part­ner „quitt“. Quitt über­nimmt die Anmel­dung, Versi­che­rung und Abrech­nung Ihres priva­ten Baby­sit­ters, Ihrer Nanny oder Ihrer Haushälterin.
  1. Lohn­fort­zah­lung & Urlaub korrekt handhaben.
    Die Nanny hat Anspruch auf Urlaub, mindes­tens auf den gesetz­li­chen Mindest­ur­laub. Im Fall von Krank­heit oder an Feier­ta­gen muss der Lohn weiter­ge­zahlt werden, übri­gens auch bei Minijobs.
    Tipp: Führen Sie ein einfa­ches Arbeits­zeit­konto oder eine Über­sicht, um Urlaub und Abwe­sen­hei­ten zu doku­men­tie­ren. Dies geht ggf. auch ganz unkom­pli­ziert per App. Die besten Tools zur Arbeits­zeit­er­fas­sung finden Sie HIER.
  2. Steu­er­li­che Vorteile nutzen.
    Private Kinder­be­treu­ung, wie die Anstel­lung einer Nanny oder eines Kinder­mäd­chens, ist steu­er­lich absetz­bar. Dazu zählen auch die Kosten für die Bear­bei­tungs­ge­bühr oder Vermitt­lungs­ge­bühr einer Nanny Agen­tur, wenn Sie für die Suche eine profes­sio­nelle Agen­tur beauftragen.
    Tipp: Bis 2024 konnte man bis zu 4.000 Euro pro Jahr je Kind als Sonder­aus­ga­ben geltend machen. Ab 2025 steigt dieser Betrag auf 4.800 Euro — es lassen sich so Kinder­be­treu­ungs­kos­ten pro Kind 4.800 Euro als Sonder­aus­ga­ben von der Steuer absetzen.
    Mehr Infos zur steu­er­li­chen Absetz­bar­keit von Kinder­be­treu­ung HIER.

Fazit:
Die Anstel­lung einer Nanny bedeu­tet für Sie als priva­ter Arbeit­geber mehr Aufwand. Er lässt sich aber leicht vermei­den, wenn Sie die Anmel­dung und Versi­che­rung Ihrer Nanny unse­rem Koope­ra­ti­ons­part­ner „quitt“ über­las­sen. Quitt über­nimmt darüber hinaus auch die gesamte Kommu­ni­ka­tion und Abwick­lung mit Behör­den und Versi­che­run­gen für Sie.

Mit der Empfeh­lung von N4YK Nanny4yourkid und einem indi­vi­du­el­len QR Code können Sie dabei sogar noch Geld sparen.

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