
Die neue Nanny ist gefunden, alle freuen sich auf den Start. Damit sind Sie als zukünftiger Arbeitgeber verantwortlich für die Anmeldung und Versicherung der Nanny sowie für die pünktliche Lohnzahlung. Wem das zu viel Aufwand ist, der kann sich jetzt an unseren Kooperationspartner „quitt“ wenden. Quitt übernimmt für Sie alle gesetzlichen Aufgaben und sorgt für eine korrekte Anstellung, Versicherung und professionelle Verwaltung Ihrer Nanny.
Hier sind 4 Punkte, die Sie als privater Arbeitgeber dennoch unbedingt wissen sollten:
- Arbeitsvertrag schließen.
Auch im privaten Bereich ist ein Arbeitsvertrag das Herzstück des Arbeitsverhältnisses. Er ist gesetzlich zwar nicht zwingend, aber es wird so ein rechtlicher Rahmen geschaffen für Arbeitszeit, Urlaub und Gehalt.
Tipp: N4YK Nanny4yourkid stellt Ihnen Musterarbeitsverträge zur Verfügung, die bereits auf den Bedarf privater Arbeitgeber abgestimmt sind.
- Anmeldung und Versicherungspflicht.
Wenn Sie eine Nanny in Teil- oder Vollzeit beschäftigen, müssen Sie sie bei Krankenkasse, Sozialversicherung, Finanzamt, etc. anmelden. In vielen Fällen übernimmt das der Steuerberater der Familie. Er meldet die Nanny an und kümmert sich einmal monatlich um die Lohnabrechnung. Melden Sie unbedingt alle haushaltsnahen Tätigkeiten (auch Minijobs) an – sonst riskieren Sie Bußgelder und sind nicht versichert.
Tipp: Wenn Ihnen der administrative Aufwand zu groß ist, überlassen Sie Anmeldung und Anstellung unserem Kooperationspartner „quitt“. Quitt übernimmt die Anmeldung, Versicherung und Abrechnung Ihres privaten Babysitters, Ihrer Nanny oder Ihrer Haushälterin.
- Lohnfortzahlung & Urlaub korrekt handhaben.
Die Nanny hat Anspruch auf Urlaub, mindestens auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Im Fall von Krankheit oder an Feiertagen muss der Lohn weitergezahlt werden, übrigens auch bei Minijobs.
Tipp: Führen Sie ein einfaches Arbeitszeitkonto oder eine Übersicht, um Urlaub und Abwesenheiten zu dokumentieren. Dies geht ggf. auch ganz unkompliziert per App. Die besten Tools zur Arbeitszeiterfassung finden Sie HIER. - Steuerliche Vorteile nutzen.
Private Kinderbetreuung, wie die Anstellung einer Nanny oder eines Kindermädchens, ist steuerlich absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für die Bearbeitungsgebühr oder Vermittlungsgebühr einer Nanny Agentur, wenn Sie für die Suche eine professionelle Agentur beauftragen.
Tipp: Bis 2024 konnte man bis zu 4.000 Euro pro Jahr je Kind als Sonderausgaben geltend machen. Ab 2025 steigt dieser Betrag auf 4.800 Euro — es lassen sich so Kinderbetreuungskosten pro Kind 4.800 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Mehr Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung HIER.
Fazit:
Die Anstellung einer Nanny bedeutet für Sie als privater Arbeitgeber mehr Aufwand. Er lässt sich aber leicht vermeiden, wenn Sie die Anmeldung und Versicherung Ihrer Nanny unserem Kooperationspartner „quitt“ überlassen. Quitt übernimmt darüber hinaus auch die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit Behörden und Versicherungen für Sie.
Mit der Empfehlung von N4YK Nanny4yourkid und einem individuellen QR Code können Sie dabei sogar noch Geld sparen.
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