Für ein harmonisches Miteinander auf Augenhöhe.

Die Arbeit im pri­va­ten Haus­halt als Nanny oder Haus­häl­te­rin bringt eine ein­zig­ar­ti­ge Dyna­mik mit sich. Die Bezie­hung zwischen Arbeit­ge­ber (die Fami­lie) und Arbeit­neh­mer, ist nicht wie jede ande­re beruf­li­che Bezie­hung. Hier ver­schwim­men schnell mal die Gren­zen zwischen Arbeits- und Privatleben.
Hier sind 3 Tipps für ein har­mo­ni­sches Mit­ein­an­der auf Augenhöhe.

Häu­fig ist die Fra­ge des “Du” oder “Sie” die ers­te Unsi­cher­heit. In pri­va­ten Haus­hal­ten ist eine per­sön­li­che­re Atmo­sphä­re üblich, aber Vor­sicht ist gebo­ten. Das “Du” kann eine Nähe schaf­fen, die es unter Umstän­den schwer macht, Kri­tik zu äußern oder Miss­stän­de anzu­spre­chen, gera­de am Anfang eines Beschäftigungsverhältnisses.
TIPP 1: Blei­ben Sie gera­de in den ers­ten Wochen und Mona­ten des neu­en Arbeits­ver­hält­nis­ses beim „SIE“. So schafft man trotz der viel­leicht schon vor­han­de­nen Ver­traut­heit ein Bewusst­sein dafür, dass es sich um ein Arbeits­ver­hält­nis han­delt. Wenn sich das Ver­hält­nis ein­ge­spielt hat und man ein­an­der bes­ser ein­schät­zen kann, kann man immer noch auf´s „Du“ wech­seln. Ein Mit­tel­weg kann die Kom­mu­ni­ka­ti­on im sog. „Ham­bur­ger Sie“ sein – hier spricht man sich mit „Sie“ und Vor­na­me an.

Digi­ta­le Medi­en schaf­fen Nähe und erleich­tern die Kon­takt­auf­nah­me unge­mein. Das kann neue Frei­hei­ten schaf­fen, aber auch schnell mal zu viel werden, vor allem, wenn der Kon­takt auch wäh­rend der frei­en Zeit des Mit­ar­bei­ters erfolgt. Die Whats­App am Abend, die SMS am Wochen­en­de oder die E‑Mail im Urlaub – der Arbeit­ge­ber soll­te das Pri­vat­le­ben des Arbeit­neh­mers respek­tie­ren, wie die­se sich dies wün­schen würden.
TIPP 2: Laut dem Bun­des­ur­laubs­ge­setz (BUrlG) haben Arbeitnehmer*innen im Urlaub das Recht auf Nicht­er­reich­bar­keit. Der Chef oder die Che­fin darf zwar anru­fen oder Mails schi­cken, aber die Beschäf­tig­ten sind nicht ver­pflich­tet zu reagie­ren. Ein Dienst­han­dy kann hier ein guter Kom­pro­miss sein. Alle dienst­li­chen Chats und Gesprä­che fin­den aus­schließ­lich über das Dienst­han­dy statt. Ist das Han­dy im Urlaub aus, kann man die­sen unge­stört genießen.

Fle­xi­bi­li­tät und Loya­li­tät ist im Beruf der Nanny wich­tig. Doch wie weit kann der Arbeit­ge­ber dies ein­for­dern? Kann er den Urlaub, der schon vor Wochen geneh­migt wur­de, über­ra­schend wie­der strei­chen, weil ein Kol­le­ge krank gewor­den ist?
TIPP 3: Geneh­mig­ter Urlaub kann nur in spe­zi­el­len Not­fäl­len gestri­chen  werden. Es kann nicht ver­langt werden, dass der Ange­stell­te vor­zei­tig aus dem Urlaub zurück­kehrt. Der Arbeit­ge­ber muss im Vor­aus prü­fen, ob der Urlaub mög­lich ist, und, sofern kei­ne drin­gen­den betrieb­li­chen Grün­de dage­gen­spre­chen, die Wün­sche der Mit­ar­bei­ter berück­sich­ti­gen. Es wird sogar ermu­tigt, dass der Arbeit­ge­ber dar­auf hin­wirkt, dass der ver­dien­te Urlaub auch wirk­lich genom­men wird.

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