Für ein harmonisches Miteinander auf Augenhöhe.

Zwischen Nähe und Distanz: Die besondere Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im privaten Haushalt.

Die Arbeit im priva­ten Haus­halt als Nanny oder Haus­häl­te­rin bringt eine einzig­ar­tige Dyna­mik mit sich. Die Bezie­hung zwischen Arbeit­geber (die Fami­lie) und Arbeit­neh­mer, ist nicht wie jede andere beruf­li­che Bezie­hung. Hier verschwim­men schnell mal die Gren­zen zwischen Arbeits- und Privat­le­ben. Hier sind 3 Tipps für ein harmo­ni­sches Mitein­an­der auf Augenhöhe.

Häufig ist die Frage des “Du” oder “Sie” die erste Unsi­cher­heit. In priva­ten Haus­hal­ten ist eine persön­li­chere Atmo­sphäre üblich, aber Vorsicht ist gebo­ten. Das “Du” kann eine Nähe schaf­fen, die es unter Umstän­den schwer macht, Kritik zu äußern oder Miss­stände anzu­spre­chen, gerade am Anfang eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses.
TIPP 1:
Blei­ben Sie gerade in den ersten Wochen und Mona­ten des neuen Arbeits­ver­hält­nis­ses beim „SIE“. So schafft man trotz der viel­leicht schon vorhan­de­nen Vertraut­heit ein Bewusst­sein dafür, dass es sich um ein Arbeits­ver­hält­nis handelt. Wenn sich das Verhält­nis einge­spielt hat und man einan­der besser einschät­zen kann, kann man immer noch auf´s „Du“ wech­seln. Ein Mittel­weg kann die Kommu­ni­ka­tion im sog. „Hambur­ger Sie“ sein – hier spricht man sich mit „Sie“ und Vorname an.

Digi­tale Medien schaf­fen Nähe und erleich­tern die Kontakt­auf­nahme unge­mein. Das kann neue Frei­hei­ten schaf­fen, aber auch schnell mal zu viel werden, vor allem, wenn der Kontakt auch während der freien Zeit des Mitar­bei­ters erfolgt. Die Whats­App am Abend, die SMS am Wochen­ende oder die E‑Mail im Urlaub – der Arbeit­geber sollte das Privat­le­ben des Arbeit­neh­mers respek­tie­ren, wie diese sich dies wünschen würden.
TIPP 2:
Laut dem Bundes­ur­laubs­ge­setz (BUrlG) haben Arbeitnehmer*innen im Urlaub das Recht auf Nicht­er­reich­bar­keit. Der Chef oder die Chefin darf zwar anru­fen oder Mails schi­cken, aber die Beschäf­tig­ten sind nicht verpflich­tet zu reagie­ren. Ein Dienst­handy kann hier ein guter Kompro­miss sein. Alle dienst­li­chen Chats und Gesprä­che finden ausschließ­lich über das Dienst­handy statt. Ist das Handy im Urlaub aus, kann man diesen unge­stört genießen.

Flexi­bi­li­tät und Loya­li­tät ist im Beruf der Nanny wich­tig. Doch wie weit kann der Arbeit­geber dies einfor­dern? Kann er den Urlaub, der schon vor Wochen geneh­migt wurde, über­ra­schend wieder strei­chen, weil ein Kollege krank gewor­den ist?
TIPP 3: Geneh­mig­ter Urlaub kann nur in spezi­el­len Notfäl­len gestri­chen  werden. Es kann nicht verlangt werden, dass der Ange­stellte vorzei­tig aus dem Urlaub zurück­kehrt. Der Arbeit­geber muss im Voraus prüfen, ob der Urlaub möglich ist, und, sofern keine drin­gen­den betrieb­li­chen Gründe dage­gen­spre­chen, die Wünsche der Mitar­bei­ter berück­sich­ti­gen. Es wird sogar ermu­tigt, dass der Arbeit­geber darauf hinwirkt, dass der verdiente Urlaub auch wirk­lich genom­men wird.

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