Infos zur steuerlichenAbsetzbarkeit der Kosten der Kinderbetreuung durch eine Nanny

Sie denken darüber nach, eine Nanny einzu­stel­len, und fragen sich, wie sich die Kosten dafür sinn­voll steu­ern lassen? Hier finden Sie alle wich­ti­gen Infos, kompakt und über­sicht­lich. Eine Nanny einzu­stel­len, kann eine echte Erleich­te­rung im Alltag sein – aber auch eine finan­zi­elle Heraus­forderung. Doch wuss­ten Sie, dass Sie einen Teil der Nanny-Kosten von der Steuer abset­zen können? Hier sind die wich­tigs­ten Punkte, die Sie beach­ten sollten:

  1. Gehalts­kos­ten:
    • Kosten­rah­men: Eine quali­fi­zierte Nanny in Groß­städ­ten wie München oder Hamburg verdient zwischen 3.800 und 5.500 Euro brutto im Monat.
    • Lohn­nebenkosten: Hinzu kommen etwa 25 % an Lohn­nebenkosten, die vom Arbeit­geber getra­gen werden.
  2. Steu­er­li­che Absetz­bar­keit:
    • Sonder­aus­ga­ben: Zwei Drit­tel der Betreu­ungs­kos­ten, bis zu einem Maxi­mum von 4.800 Euro pro Kind und Jahr können als Sonder­aus­ga­ben geltend gemacht werden.
    • Zahlungs­nach­weise: Für den Steu­er­ab­zug benö­ti­gen Sie eine Rech­nung oder einen unba­ren Zahlungs­nach­weis (z. B. Überweisung).
  3. Weitere absetz­bare Kosten:
    • Weitere Betreu­ungs­kos­ten: Kosten für Kinder­krip­pen, Kinder­gär­ten, Tages­müt­ter oder Inter­nate können eben­falls steu­er­lich abge­setzt werden.
    • Au-pair-Kosten: Bei Au-pairs können 50 % der Betreu­ungs­kos­ten abge­setzt werden, da sie in der Regel auch Haus­ar­bei­ten übernehmen.
  4. Nicht absetz­bare Kosten:
    • Priva­ter Anteil: Ein Drit­tel der Betreu­ungs­kos­ten bleibt nicht abzieh­bar, da das Finanz­amt eine private Mitver­an­las­sung unterstellt.
    • Kosten über dem Höchst­be­trag: Beträge, die über dem absetz­ba­ren Höchst­be­trag von 4.800 Euro pro Kind und Jahr liegen, können eben­falls nicht abge­zo­gen werden.
  5. Voraus­set­zun­gen für den Abzug:
    • Alters­grenze des Kindes: Das Kind muss zu Ihrem Haus­halt gehö­ren und darf das 14. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben (Ausnahme: Kinder mit Behinderung).
    • Vertrag­li­che Rege­lun­gen: Stel­len Sie sicher, dass Sie eine korrekte und ordent­li­che Vertrags­do­ku­men­ta­tion haben, um den Steu­er­ab­zug zu erleichtern.

Fazit:
Ja, eine Nanny ist ein Luxus, aber einer, der sich auszah­len kann – nicht nur in der Entlas­tung Ihres Alltags, sondern auch in der steu­er­li­chen Absetz­bar­keit. Also, warum nicht in das Beste inves­tie­ren, was Sie haben: Ihre Kinder?

Mit dieser Über­sicht können Sie als Eltern die Entschei­dung für eine Nanny fundiert tref­fen und dabei clever Ihre Steu­er­last opti­mie­ren. Wenn Sie noch mehr Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns an für ein kosten­lo­ses Erstgespräch.

Kontak­tie­ren Sie uns gern! mail@n4yk.com oder über Whats­App

Weitere Beiträge